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Tierarzneimittel im Geltungsbereich der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung zur Klassifizierung und maximalen Rückstandsgrenzen pharmakologischer Wirkstoffe, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sein können; Es ist definiert als „pharmakologische Substanzen, die Tieren zum Zweck der Behandlung, des Schutzes und der Diagnose oder zur Änderung des Verhaltens oder der physiologischen Funktionen des Tieres verabreicht werden“.
Durch moderne Biotechnologie und chemische Synthesen hergestellte Antibiotika können Mikroorganismen abtöten oder ihr Wachstum verhindern. Allerdings stellt das Vorhandensein von Antibiotika in tierischen Produkten wie Milch, Eiern und Fleisch ein potenzielles Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Der Einsatz von Antibiotika ist bei Tierbehandlungen unvermeidlich. Kommt es jedoch zu einem Verstoß gegen die gesetzliche Wartefrist oder zu einer nicht den Vorschriften entsprechenden Antibiotikamenge, kann es zu Antibiotikarückständen in den gewonnenen Lebensmitteln kommen.
Antibiotikarückstände weisen zunächst einmal darauf hin, dass das zu verzehrende Tier an einer Krankheit leidet und der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus gefährdet das Vorhandensein von Antibiotika in Lebensmitteln aufgrund ihrer potenziell krebserregenden, allergenen und toxischen Eigenschaften die öffentliche Gesundheit. Darüber hinaus können fermentierte Produkte zu einer schlechten Lebensmittelqualität führen. Rückstandshöchstmengen wurden im Rahmen der einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Verpflichtungen festgelegt.