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Bestimmung des Fruchtanteils in Fruchtsäften

Bestimmung des Fruchtanteils in Fruchtsäften

Bestimmung des Fruchtanteils in Fruchtsäften

Nach dem türkischen Lebensmittelkodex bestehen Fruchtsäfte aus vier Kategorien;

- Fruchtsaft ist ein nicht fermentiertes, aber fermentierbares Produkt, das aus den essbaren Teilen einer einzelnen Frucht oder mehrerer Früchte gewonnen wird und die Farbe, das Aroma und die Geschmackseigenschaften der Frucht oder Früchte aufweist, aus denen er gewonnen wird. Die Fruchtquote beträgt 100 %.
- Fruchtnektar, durch Zugabe von Wasser mit oder ohne Zusatz von Zucker und/oder Honig gewonnener Fruchtsaft, aus Konzentrat hergestellter Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, mit Wasser extrahierter Fruchtsaft, Fruchtsaftpulver, Fruchtpüree und/oder Fruchtpüreekonzentrat und/oder eine Mischung davon. Fruchtgehalt 25-99 %.
- Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtsaft, Fruchtmarkkonzentrat, Fruchtmark oder Getränkesirup enthaltende Stoffe. Der Fruchtanteil beträgt 10–24 %.
- Getränke mit Fruchtgeschmack sind Getränke mit einem Fruchtanteil von 0-9 %.

Die Fruchtverhältnisbestimmung ist eine wichtige Analyse zur Feststellung der Einhaltung der relevanten Vorschriften, insbesondere der Qualitätskontrolle bei Fruchtsäften, und zur Bestimmung des angegebenen Fruchtverhältnisses.

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