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Umgebungslärmmessungen

Unterhaltungsort (Café, Bar, Casino usw.) Lärmmessung - Live-Musik (Hochzeitssaal, Volksliederbar, Konzert usw.) Schallmessung

Umgebungslärmmessungen

T.R. Im Rahmen der vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung veröffentlichten Umweltlärmbewertungs- und -managementverordnung sollten alle Unternehmen, die Live-Musikaktivitäten durchführen, wie Hochzeitssäle, Cafés, Bars und Casinos, eine „Umgebungslärmmessung“ durchführen lassen.

Live-Musik im Rahmen der einschlägigen Verordnung; Es ist definiert als eine Art von Musik, die mit echten Instrumenten und/oder Stimmen oder unter Verwendung eines Tonbands oder einer elektronisch verstärkten Klangquelle erzeugt wird. Im Inhalt der Verordnung werden die Regeln festgelegt, die für Betriebe wie Hochzeitssäle, Cafés, Bars und Spielbanken gelten sollen und welche Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen.

Grundsätze zur Vermeidung von Umgebungslärm, der von Vergnügungsstätten ausgeht, die Musik ausstrahlen, werden im Rahmen der einschlägigen Verordnung festgelegt:

• Der Umgebungslärm, der von der/den Vergnügungsstätte(n) ausgeht ) angrenzend an das betroffene Gebäude darf den Hintergrundgeräuschpegelwert im betroffenen Gebäude in Bezug auf den Leq-Lärmindikator nicht überschreiten.
• Der Umgebungslärm, der von dem Veranstaltungsort stammt, der nicht an das betroffene Gebäude angrenzt, darf den Hintergrundgeräuschpegel in nicht überschreiten hinsichtlich des Leq-Lärmindikators um mehr als 5 dBA und 7 dBC.
• Der gesamte Umgebungslärmpegel, der von mehreren Unterhaltungsstätten zu lärmempfindlichen Nutzungen übertragen wird, darf den Hintergrundgeräuschpegel gemäß dem Leq-Lärmindikator um mehr als 7- 10 dBA und 9-12 dBC.
• Veranstaltungsorte oder Veranstaltungsorte, die Live-Musik aufführen können, müssen eine Live-Musik-Genehmigung gemäß den Bestimmungen der Verordnung zu B Betriebs- und Arbeitslizenzen, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 14.7.2005 mit der Nummer 2005/9207 in Kraft gesetzt wurde.
• In den Bereichen, in denen sich der Veranstaltungsort befindet, wird oder wird, wenn dies von der zuständigen Verwaltung als notwendig erachtet wird, neben den oben aufgeführten Grundsätzen ein System zur regelmäßigen Messung des Lärmpegels eingerichtet, um den Umgebungslärm zu kontrollieren Pegel, oder wenn nötig, um den Geräuschpegel kontinuierlich zu messen.
• Keine Musikaktivitäten dürfen ohne die Erlaubnis von Live-Musik durchgeführt werden.

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