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EU bringt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe

EU bringt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe

EU bringt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe

Die EU führt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe ein.

Um die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Schritt unternommen, um die Verwendungsbedingungen einiger Lebensmittelzusatzstoffe wie Weinsäure und ihrer Derivate neu zu regeln. Generell werden für diese Zusatzstoffe unter Berücksichtigung der neuesten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Aufrufe an die Öffentlichkeit neue Standards festgelegt.

Einstufung von Weinsäure Säure als Lebensmittelzusatzstoff;

Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natriumkaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) Lebensmittelzusatzstoffe, ) sind Stoffe, deren Verwendung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zulässig ist. Diese Zusatzstoffe, die zur Gruppe I von Anhang II, Teil C der Verordnung gehören, sind für die Verwendung in Quantum Satis zugelassen. Die Europäische Union hat neue Vorschriften für Weinsäure erlassen, die zu dem Schluss kamen, dass keine Notwendigkeit für eine akzeptable tägliche Aufnahme besteht.

Bewertung der EFSA

Lebensmittel im Geltungsbereich der Verordnung Zusatzstoffe; Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natriumkaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354). Am 11. März 2020 veröffentlichte die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der betreffenden Zusatzstoffe. Somit wurde eine neue Gruppe als zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag für Weinsäure-Tartrate festgelegt.

Neue Regelungen und Nutzungsbedingungen

Am 19. Januar 2021 startete die Europäische Kommission einen öffentlichen Aufruf um Daten über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen zu sammeln, und Lebensmittelunternehmer wurden gebeten, technische Daten zu Weinsäure und ihren Derivaten einzureichen. Es wurde beschlossen, dass die Europäische Union neue Vorschriften einführen würde, indem sie die von der EFSA veröffentlichten Stellungnahmen und technischen Daten sammelte.

Einhaltung internationaler Standards

Es wurde beschlossen, diese Zusatzstoffe aus Gruppe I zu entfernen und eine neue Gruppe zu gründen. Diese Änderungen werden geregelt, um der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 zu entsprechen.

Eine neue Ära in der Lebensmittelsicherheit

Mit den vorgenommenen Änderungen, Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, Schutz der Verbrauchergesundheit, Aktualisierung die Bedingungen für die Verwendung von Weinsäure und ihren Derivaten und die Einhaltung technischer Standards. bereitgestellt werden soll. Dadurch wird die sichere Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gewährleistet.

Liste der Produkte, deren Grenzwerte sich mit der Verordnung geändert haben;
• Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, die nach der Fermentation wärmebehandelt werden
• Analoge Milchprodukte, einschließlich Getränkeweißer
• Andere Fett- und Ölemulsionen und flüssige Emulsionen, einschließlich Brotaufstriche
• Obst und Gemüse in Dosen oder Flaschen
• Obst- und Gemüsezubereitungen
• Konfitüren , Gelees und Marmeladen sowie gesüßtes Kastanienpüree
• Andere ähnliche Frucht- oder Gemüseaufstriche
• Andere Süßwaren, einschließlich atemberaubender Mikrosüßigkeiten
• Verarbeitete Kartoffelprodukte
• Kaugummi
• Dekorationen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis
• Frische Nudeln, vorgekochte frische Nudeln
• Kartoffelgnocchi
• Vorgekochte oder verarbeitete Körner
• Brote und Brötchen
• Leichte Backwaren
• Thermisch verarbeitete Fleischprodukte
• Verarbeiteter Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krustentiere
• Tischsüße in Pulverform
• Tafelsüße in Tablettenform
• Gewürze und Würzmittel
• Senf
• Suppen und Brühen
• Saucen
• Aufstriche auf Basis von Salaten und herzhaften Sandwiches
• Proteinprodukte
• Verarbeitete Getreidenahrung für Babys und Kleinkinder sowie Babynahrung
• Aromatisierte Getränke
• Aromatisierte Weine
• Aromatisierte Weingetränke
• Aromatisierte Cocktails aus Weinprodukten
• Snacks auf Basis von Kartoffeln, Getreide, Mehl oder Stärke
• Nahrungsergänzungsmittel

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