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GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

Textil- und Bekleidungsprodukte müssen die Anforderungen des GB-Standards erfüllen, um in China verkauft zu werden. Der GB/T 5296-Standard enthält Kapitel 4 „Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung“.

Die Anforderungen gemäß der Norm lauten wie folgt:

Grundprinzipien:
- Alle Inhalte der Gebrauchsanweisung sollten kurz, präzise, ​​wissenschaftlich und verständlich sein .
- Gebrauchsanweisungen sollten das Produkt genau beschreiben und dürfen keine übertriebenen oder falschen Inhalte enthalten.

Inhalt der Bedienungsanleitung:
- Der gesetzlich eingetragene Name und die Anschrift des rechtlich verantwortlichen Herstellers sind anzugeben.
- Bei importierten Textil- und Bekleidungsprodukten ist die Herkunft der Das Produkt sowie der gesetzlich registrierte Name und die Adresse des Vertreters, Importeurs oder Verkäufers auf dem chinesischen Festland müssen angegeben werden.
- Der Name des Produkts sollte gekennzeichnet sein und die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts angeben.
- Wenn es in nationalen und Industriestandards Begriffe und Definitionen für Produktnamen gibt, sollten die in nationalen Standards und Industriestandards angegebenen Namen angegeben werden.
- Wenn es in nationalen und Industriestandards keine Begriffe und Definitionen für Produktnamen gibt, benennen Sie diese Es sollte keine Missverständnisse oder Verwirrung beim Verbraucher hervorrufen.
- Das Produktmodell oder die Produktmerkmale sollten klar angegeben werden. Bei Garn sollte die Linearität des Produkts durch mindestens ein Hauptmerkmal wie Dichte, Länge oder Gewicht gekennzeichnet werden. Mindestens ein Hauptmerkmal des Stoffprodukts sollte angegeben werden, beispielsweise Masse, Dichte oder Breite pro Flächeneinheit. Bekleidungsprodukte müssen die Konfektionsgröße genau angeben.
- Die Kleidungsstücke können auch die Produktlänge oder den Produktumfang usw. angeben.
- Strümpfe sollten mit Größe oder Tragebereich gekennzeichnet sein, Strumpfhosen dagegen müssen mit der Körpergröße und dem Umfangsbereich des Trägers gekennzeichnet sein.
- Kopfbedeckungsprodukte müssen den Umfang oder Größenbereich des Kopfmunds angeben.
- Handschuhe sollten entsprechend der gültigen Handflächenlänge und -breite gekennzeichnet sein.
- Bei anderen Textilien sollten Größe oder Spezifikation entsprechend den Eigenschaften des Produkts angegeben werden.
- Das Produkt muss die Faserzusammensetzung und den Fasergehalt gemäß den FZ/T01053-Vorschriften angeben.
- Lederbekleidung muss angegeben werden gekennzeichnet mit der Lederart gemäß QB/T2262.
- Das Produkt drückt die Pflegemethode gemäß den in GB/T 8685 angegebenen grafischen Symbolen aus, und der entsprechende erklärende Text kann den grafischen Symbolen hinzugefügt werden.
- Das Produkt muss mit der Produktnormnummer des Landes, der Branche, des Standorts oder des Unternehmens gekennzeichnet sein, in dem es angewendet wird.
- Die Sicherheitskategorie des Produkts muss gemäß GB 18401 angegeben werden.
- Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung sollten für Produkte angegeben werden, die das Produkt aufgrund unsachgemäßer Verwendung beschädigen können, und die Lagerungsmethode sollte für Produkte angegeben werden, für die eine Lagerungspflicht besteht.

GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisung von Konsumgütern - Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

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