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GB/T 5296.5: Gebrauchsanweisungen für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 5: Spielzeug

GB/T 5296.5: Gebrauchsanweisungen für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 5: Spielzeug

GB/T 5296.5: Gebrauchsanweisungen für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 5: Spielzeug

Teil 5 der Norm GB 5296 enthält die Grundprinzipien, Markierungsinhalte, Formen, Platzierungspositionen, Schriftarten und Schriftgrößenanforderungen für Anweisungen zur Verwendung von Spielzeug.

Zum Spielen durch Kinder unter 14 Jahren oder geeignet Ausdrücklich vordefinierte Spielzeuge werden nach der Norm GB 5296 geprüft.
Der Lieferung von Spielzeugprodukten liegt eine Gebrauchsanweisung bei.
Die Gebrauchsanweisung muss es den Verbrauchern ermöglichen, das Spielzeug richtig und sicher zu verwenden und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch zu minimieren.
Gebrauchsanweisungen müssen die Auswirkungen der Verwendung des Produkts vollständig beschreiben und dürfen nicht dazu verwendet werden, Konstruktionsfehler zu vertuschen.
Es müssen Sicherheitshinweise oder Warnschilder für Spielzeug vorhanden sein, die bei der Verwendung Schäden verursachen können.
Beachten Sie die Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen. Die Erstellung der Haltbarkeitsanforderungen für die relevanten Produkte erfolgt gemäß den Bestimmungen von GB5296.1.

Die allgemeinen Anforderungen für Spielzeug lauten wie folgt:
• Produktname: Der Produktname muss dem Ländernamen, den Branchen- und Geschäftsstandards entsprechen und mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen. sollte in der Lage sein, seine Merkmale anzugeben.
• Produktnummer: Das Modell und die Merkmale, die im Benutzerhandbuch gekennzeichnet werden sollen, müssen mit dem Modell auf dem Produkt kompatibel sein.
• Produktstandardnummer: Die Seriennummer von Der vom Produkt angewandte Standard wird auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Etikett angegeben.
• Altersgruppe: Geben Sie auf der Produktverpackung, den Benutzerhandbüchern und den Etiketten die Altersgruppe an, für die das Spielzeug gilt. Anwendbare Altersgruppen und beschreibende Alterskennzeichnungsanforderungen müssen den Bestimmungen von GB6675 entsprechen.
• Sicherheitswarnung: Spielzeuge, die Warnzeichen oder Warnanweisungen erfordern, sollten gekennzeichnet werden. Kennzeichnungsanforderungen und Methoden zur Darstellung von Sicherheitswarnungen müssen den Bestimmungen von GB6675 entsprechen.
• Name und Inhalt der Hauptbestandteile von Plüschspielzeugen: Plüschspielzeuge müssen den gebräuchlichen Namen und Inhalt des im Produkt verwendeten Stoffes angeben und die Hauptbestandteile des Füllmaterials.
• Sichere Verwendungsmethode und Montagediagramm: Bei Produkten mit komplexer Struktur und Verwendungsmethode sowie schwer zu installierenden, anzubringenden und zusammenzubauenden Spielzeugen sollten die korrekten Verwendungsverfahren in den Anweisungen oder Etiketten befolgt werden. und die Schritte sollten detaillierte Verwendungsmethoden oder Montagepläne enthalten.
• Spielzeugpflege: Sichere Verwendung oder Pflege- und Wartungsmethoden für Spielzeug, die sich auf Gesundheit und Hygiene auswirken, werden gekennzeichnet.
• Sichere Verwendungsdauer: Für Produkte, die Da das Produkt innerhalb eines begrenzten Zeitraums verwendet werden muss, sollten das Produktionsdatum und der sichere Verwendungszeitraum gekennzeichnet sein (markiert in der Reihenfolge von Jahr, Monat und Tag).
• Gebrauchsanweisungen sollten auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden ein leicht erkennbarer Ort. Sicherheitswarnschilder für Plüschtiere müssen auf das Produkt aufgenäht werden.
• Schriftart, Schriftgröße: In der Bedienungsanleitung für im Inland verkaufte Produkte werden chinesische Standardschriftzeichen verwendet. Die Größe chinesischer Schriftzeichen, Zahlen und Buchstaben sollte nicht kleiner als fünf Punkte sein. Die Schriftart der Sicherheitswarnungen wie „Gefahr“, „Warnung“ und „Achtung“ sollte nicht weniger als vier Punkt fett sein und die Schriftart des Warninhalts sollte nicht weniger als fünf Punkte schwarz sein.

GB/T 5296.5 Gebrauchsanweisungen für Produkte von Verbraucherinteresse – Kapitel 5: Spielzeug

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