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GB/T 5296.6: Gebrauchsanweisung für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 6: Möbel

GB/T 5296.6: Gebrauchsanweisung für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 6: Möbel

GB/T 5296.6: Gebrauchsanweisung für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 6: Möbel

Teil 6 der Norm GB 5296 enthält die grundlegenden Anforderungen, Methoden und notwendigen Inhalte für die Erstellung von Anweisungen zur Verwendung von Möbeln. Für den Verkauf von Möbeln in China müssen die Produkte die Einhaltung des GB 5296-Standards nachweisen.

Allgemeine Anforderungen gemäß dem GB 5296-Standard:
• Zum Verkauf angebotene Möbel müssen über eine Gebrauchsanweisung verfügen ( Etiketten, Typenschilder, Gebrauchsanweisungen usw.). )
• Der Name des Möbels sollte die tatsächliche Eigenschaft des Möbels widerspiegeln und den Spezifikationen relevanter nationaler Normen oder Berufsnormen entsprechen.
• In der Gebrauchsanweisung müssen die Funktionen und die Konstruktion des Möbels, die Materialien, die Leistung, der Typ und die geltenden Umgebungsbedingungen klar angegeben sein.
• Gebrauchsanweisung; Es sollte auf die Verpackung gedruckt, als Typenschild am Möbel angebracht und dem Möbel in Form einer Bedienungsanleitung oder eines Etiketts beigelegt werden.
• Eine chinesische Bedienungsanleitung sollte bereitgestellt werden.
• Möbel, die für den Export bestimmt sind, müssen mit einer Gebrauchsanweisung in der Amtssprache des Vertriebsgebiets versehen sein.
• Der Ausdruck der Gebrauchsanweisung liegt in den Methoden und Verfahren, die den Verbrauchern helfen, den Inhalt genau und schnell zu verstehen und zu verstehen.

GB/T 5296.6: Gebrauchsanweisung für Produkte von Verbraucherinteresse – Teil 6: Möbel

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