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„Lärmprüfungen“ werden im Rahmen bestimmter gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor lärmbedingten Risiken werden verschiedene Inspektionen in lauten Arbeitsumgebungen durchgeführt.
Das Arbeiten in einer sehr lauten Umgebung verringert in erster Linie die Arbeitseffizienz. Abgesehen davon verursacht es verschiedene Hörprobleme bei Mitarbeitern.
Die in der Verordnung zulässigen Grenzwerte sind wie folgt:
- Höchster Expositionseffektivwert LEX, 8h = 85 dB (A)
- Niedrigster Expositionseffektivwert LEX, 8h = 80dB (A)
- Expositionsgrenzwerte: (LEX, 8 Stunden) = 87 dB (A)
- Der mit angemessener Messung ermittelte wöchentliche Lärmexpositionspegel sollte 87 dB nicht überschreiten ( A) Expositionsgrenzwert.
Lärmuntersuchungen sind im Arbeitsumfeld erforderlich, insbesondere in Fällen, in denen die Bewertung der Einhaltung von Gesetzen, Lärm als Risikofaktor gilt, im Falle einer Berufskrankheit, wenn eine Zunahme der Lärmbelästigung vorliegt Geräuschquellen.
Lärmmessungen werden in der Regel als Umgebungslärm-, Umgebungslärm- und Personenschallbelastungsmessungen durchgeführt. Lärmmessungen sind die Messungen, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 4857 des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit und des Gesetzes Nr. 6331 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgeschrieben sind.