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Im Rahmen des türkischen Lebensmittelkodex-Kommuniqués zu Kunststoffsubstanzen und -materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen; „Kunststoffmaterialien und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, voraussichtlich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder wahrscheinlich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen werden; „Regeln, die in der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsphase einzuhalten sind“ wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Aufgrund der durchgeführten Studien werden einige Änderungen oder Vereinbarungen am vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft veröffentlichten Kommuniqué vorgenommen . Wir haben für Sie die Regelungen zusammengestellt, die gemäß der am 6. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Änderungsmitteilung getroffen wurden;
1. Unterabsatz (a) des fünften Absatzes des 5. Artikels des Kommuniqués des türkischen Lebensmittelkodex über Kunststoffsubstanzen und -materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Kommuniqué Nr.: 2019/44), veröffentlicht im Amtsblatt vom 25.12.2019 mit der Nummer 30989
„Zulässige Säuren, Phenole oder Alkohole; „alle Salze von Aluminium, Ammonium, Barium, Kalzium, Kobalt, Kupfer, Eisen, Lithium, Magnesium, Mangan, Kalium, Natrium und Zink“ Das war es geändert in „alle Salze von Stoffen, die in der 2. Spalte von Tabelle 1 in Anhang 2 mit „Ja“ gekennzeichnet sind, für zugelassene Säuren, Phenole oder Alkohole und unterliegen den in der 3. und 4. Spalte derselben Tabelle angegebenen Beschränkungen.“
2. Anhang 1, Anhang 2, Anhang 3 und Anhang 4 desselben Kommuniqués wurden geändert.
ANHANG-4 2.1.3 Es wurden Einzelheiten zu den Kontaktbedingungen für die Verwendung von Lebensmittelsimulanzien hinzugefügt, damit, wenn der Kunststoff Wenn als Teil des Lebensmittelverarbeitungsgeräts Material verwendet wird, das für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist, kann seine Eignung für dieses Gerät beurteilt werden. Die gleichen Details sind in der EU verfügbar.
2.1.Die Anzahl der Metalle wurde von 9 auf 24 erhöht. Es gibt ein Limit von 19 davon.
2.2. Für PAA wurden Nachweisgrenzen festgelegt. Eintrag 43 in Anhang-17/AnhangVIII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien, deren Migration Der Grenzwert ist in Tabelle 1 von Anhang 1 dieses Kommuniqués nicht festgelegt und im Amtsblatt Nr. 30105 vom 23.6.2017 veröffentlicht. Die darin enthaltenen primären aromatischen Amine (PAAs) können nicht in Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien gelangen. Wenn jedes aromatische Amin mit einem Analysegerät mit einer Nachweisgrenze von 0,002 mg/kg getestet wird, kann unter Berücksichtigung von Artikel 7 Absatz 3 keines davon in Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien gelangen. Allerdings darf die Gesamtmigration dieser primären aromatischen Amine in das Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz 0,01 mg/kg nicht überschreiten.
2.3. Es wurde eine neue Testbedingung für die vollständige Migration festgelegt - TM0
2.4. Phthalate limits have been lowered. It is parallel to the current limits of the EU.
3. „Harmonisierungsprozess VORLÄUFIGER ARTIKEL 2- (1) Unternehmen, die die Produkte im Rahmen dieses Kommuniqués herstellen, importieren und verkaufen, unterliegen den mit vorgenommenen Änderungen die Veröffentlichung des Communiqués, das diesen Artikel erstellt hat. Es muss bis zum 01.01.2026 eingehalten werden. (2) Produkte, die nicht den Änderungen entsprechen, die durch das Communiqué zur Erstellung dieses Artikels vorgenommen wurden, aber vor dem 1.1.2026 auf den Markt gebracht wurden, können bis zum 1.1.2028 auf dem Markt sein.“ wurde hinzugefügt.
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